Janus Henderson Emerging Markets Fund A2 EUR

Anlagestrategie

Der Fonds investiert mindestens zwei Drittel seines Vermögens in Anteile (Aktien) und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen jeglicher Größe und Branche in Schwellenmärkten. Die Unternehmen haben ihren eingetragenen Sitz in Schwellenländern oder üben dort den Großteil ihrer Geschäftstätigkeit (direkt oder über Tochtergesellschaften) aus. "Schwellenmärkte" können Länder sein, die im MSCI Emerging Markets Index vertreten sind, in der Definition der Weltbank für Entwicklungsländer (Länder mit niedrigem bis mittlerem Einkommen) enthalten sind oder sich nach Ansicht des Anlageverwalters in der Entwicklung befinden. Der Anlageverwalter ist bestrebt, bei der Verwaltung des Fonds ökologische, soziale und/oder die Unternehmensführung betreffende Grundsätze (ESG) zu fördern, was den Ausschluss von Emittenten beinhalten kann, die nach Ansicht des Anlageverwalters zu erheblichen ESG-Schäden beitragen könnten.

Wertentwicklung – Diagramm

Wertentwicklung – Tabelle

3 Monate 6 Monate Lfd. Jahr 1 Jahr 3 Jahre p.a. 5 Jahre p.a. 10 Jahre p.a. seit Auflage p.a.
16,16% 22,96% 20,99% 39,40% 16,05% 4,47% 5,82% 5,63%

Kennzahlen

1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
Volatilität 20,62% 16,99% 16,59%
Sharpe Ratio 1,78 0,75 0,15
Max Drawdown -20,89% -30,04%

Risiko-Rendite-Matrix

Portfolioallokation

Vermögensaufteilung
Aktien
89,82%
Weitere Anteile
8,60%
Kasse
1,58%
Top 10 Positionen in %
Samsung Electronics Co. Ltd.
9,78%
Taiwan Semiconductor Manufact.
9,57%
Hynix Sem.
7,61%
Delta Electronics Inc.
4,98%
Accton Technology Corp.
4,71%
TENCENT ORD
4,54%
Aia Group Ltd
3,29%
Hon Hai Precision Industry Co. Ltd.
3,04%
Alibaba Group Holding, Ltd.
2,96%
Contemporary Amperex Technology
2,56%

Stammdaten

Fondsname Janus Henderson Emerging Markets Fund A2 EUR
ISIN LU0113993801
Assetklasse Aktienfonds
Region Schwellenländer
Thema
Fondswährung EUR
Auflagedatum 29.09.2000
Ertragsverwendung Thesaurierend
Risikoklasse (SRI) 4
Laufende Kosten 1,76% (30.04.2026)

Nachhaltigkeit

Scope ESG Rating 1.8
OffenlegungsVO Artikel 8

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