DekaStruktur: 5 Chance

Anlagestrategie

Anlageziel des Fonds ist die Erwirtschaftung eines mittel- bis langfristigen Kapitalwachstums bei gleichzeitiger Geringhaltung wirtschaftlicher Risiken und des Währungsrisikos. Dabei wird die Erzielung einer größtmöglichen Rendite bei gleichzeitig angemessenem Risiko für diese Anlageklasse angestrebt. Um dies zu erreichen, legt der Fonds weltweit in Wertpapiere und Investmentanteile an. Hauptsächlich, d.h. zu mindestens 51% des Fondsvermögens legt der Fonds in Investmentanteile (Zielfonds) an. Die Investitionen in globale Aktien und Aktienfonds können 0%-100%, in Rentenfonds 0%-60%, in übrige Fonds (z.B. Mischfonds) 0%-30% und in Geldmarktfonds 0%-30% des Fondsvermögens betragen. Innerhalb festgelegter Anlagegrenzen kann die Gewichtung der Anlageklassen gegenüber dem neutralen Musterportfolio je nach Markteinschätzung variieren. Darüber hinaus sind Investitionen in Wertpapiere, Bankguthaben und Sonstige Anlageinstrumente zulässig.

Wertentwicklung – Diagramm

Wertentwicklung – Tabelle

3 Monate 6 Monate Lfd. Jahr 1 Jahr 3 Jahre p.a. 5 Jahre p.a. 10 Jahre p.a. seit Auflage p.a.
6,85% 8,50% 7,97% 17,54% 11,04% 6,44% 6,45% 6,02%

Kennzahlen

1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
Volatilität 7,38% 8,21% 8,82%
Sharpe Ratio 2,08 0,97 0,51
Max Drawdown -13,66% -13,90%

Risiko-Rendite-Matrix

Portfolioallokation

Vermögensaufteilung
Aktien Nordamerika
29,70%
Aktien Europa
20,20%
Kasse
14,24%
Aktien Schwellenländer
10,80%
Rohstoffe
7,40%
Absolute Return
6,40%
Aktien Japan
5,50%
Aktien Branchen
4,70%
Weitere Anteile
1,06%
Top 10 Positionen in %
IFM-Invest: Aktien USA
15,01%
IFM-Invest: Aktien Europa
9,98%
Deka-SektorInvest VTIA
6,00%
Deka MSCI Europe UCITS ETF
5,73%
DekaLux-Japan Flex Hedged Euro E (A)
4,05%

Stammdaten

Fondsname DekaStruktur: 5 Chance
ISIN DE000DK1CJP5
Assetklasse Vermögensverwaltende Fonds
Region Global
Thema
Fondswährung EUR
Auflagedatum 02.01.2009
Ertragsverwendung Ausschüttend
Risikoklasse (SRI) 3
Laufende Kosten 1,57% (30.04.2026)

Nachhaltigkeit

Scope ESG Rating
OffenlegungsVO Artikel 6

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